Beschluss
1. Für eine rasche und wirtschaftliche WLAN-Nachrüstung in städtischen Liegenschaften wird die Verwaltung beauftragt, gemäß der in Ziffer 4 der Begründung dargestellten Priorisierung vorzugehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Sanierungen, bei Neubauten und im Rahmen von Neuanmietungen städtischer Liegenschaften eine geeignete WLAN-Versorgung als Standard-Infrastruktur aufzubauen, um aufwändige WLAN-Nachrüstungen zu vermeiden.