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Tagesordnung - Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss  

 
 
Bezeichnung: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
Gremium: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum: Mi, 15.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 15:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 2.1  
BUGA Besitzgesellschaft des Umwelttechnologisches Gründerzentrums in Augsburg mbH (BUGA GmbH): Änderung des Gesellschaftsvertrages (Referent/Initiator: Eva Weber, Oberbürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06551  
Ö 3  
AVV GmbH: Vorabbekanntmachung Linienbündel Stadtbuskonzept Königsbrunn (neu) (Referent/Initiator: Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06422  
Ö 4  
AVV GmbH: Vorabbekanntmachung Überplanung südlicher Landkreis Augsburg (Referent/Initiator: Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06423  
    15.09.2021 - Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1) Dem Regionalbuskonzept südlicher Landkreis Augsburg (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

2) Die Vergabe des jeweiligen öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 15 und Nr. 20) erfolgt gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 einzeln im Wettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in Form eines Bruttovertrages. Die Betriebsaufnahme der so vergebenen Verkehrsdienstleistung erfolgt in unterschiedlichen Betriebsstufen:

a) Vorlaufbetrieb Schuljahresbeginn September bis Dezember 2023

b) Betriebsaufnahme Linienverkehr Dezember 2023

 

3) Die jeweiligen AVV-Regionalbuslinien der jeweiligen Linienbündel Nr. 12, Nr. 13, Nr.14, Nr.15 und Nr.20 stellen jeweils eine Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG dar.

 

4) Die im Wettbewerb ausgeschriebenen Linienbündeln im AVV-Regionalbusverkehr werden jeweils für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren vergeben.

 

5) Der laut Regionalbuskonzept südlicher Landkreis Augsburg (Anlage 1) bestehende Fahrplanstand wird als „ausreichende Verkehrsbedienung“ im Sinne von § 8 Abs. 3 und § 8a Abs. 2 S. 3-5 PBefG festgelegt. Es gilt der AVV-Gemeinschaftstarif in seiner jeweils gültigen Fassung. Soweit in der beigefügten Anlage 1 keine anderweitigen Qualitätsstandards aufgeführt werden, haben mindestens die derzeit für AVV-Regionalbusleistungen geltenden Qualitätsstandards zur Anwendung zu kommen.

 

6) Die AVV GmbH wird bevollmächtigt, die Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S. 2-3 PBefG zu veröffentlichen.

 

7) Die Beschlussfassungen Ziffer 1) bis 6) stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der zuständigen Aufgabenträger Landkreis Augsburg und Stadt Augsburg.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 5  
Enthält Anlagen
ÖPNV: Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von entstandenen Schäden im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVlD-19 im Freistaat Bayern (ÖPNV-Rettungsschirme 2020 und 2021) (Referent/Initiator: Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat)  
BER/21/06424  
Ö 6  
Enthält Anlagen
ÖPNV: Änderungen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 / Anpassung der Betrauung der AVG (Referent/Initiator: Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat)  
BER/21/06449  
Ö 7  
Abfallzweckverband Augsburg (AZV): Satzungsänderung; AVA KU Änderung Gesellschaftsvertrag; Pflichtenbefreiende Aufgabenübertragung der satzungsgemäßen Entsorgungsaufgaben des AZV auf die AVA Abfallverwertung Augsburg KU (Referent/Initiator: Eva Weber, Oberbürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06410  
Ö 8  
bifa Umweltinstitut GmbH: Verlängerung der Bestellung des Geschäftsführers (Referent/Initiator: Eva Weber, Oberbürgermeisterin)  
BSV/21/06413  
Ö 9  
Genehmigung der Niederschrift vom 19.05.2021  
.WP 87.WBL  
Ö 10  
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