Beschluss
1) Dem Regionalbuskonzept südlicher Landkreis Augsburg (Anlage 1) wird zugestimmt.
2) Die Vergabe des jeweiligen öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 15 und Nr. 20) erfolgt gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 einzeln im Wettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in Form eines Bruttovertrages. Die Betriebsaufnahme der so vergebenen Verkehrsdienstleistung erfolgt in unterschiedlichen Betriebsstufen:
a) Vorlaufbetrieb Schuljahresbeginn September bis Dezember 2023
b) Betriebsaufnahme Linienverkehr Dezember 2023
3) Die jeweiligen AVV-Regionalbuslinien der jeweiligen Linienbündel Nr. 12, Nr. 13, Nr.14, Nr.15 und Nr.20 stellen jeweils eine Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG dar.
4) Die im Wettbewerb ausgeschriebenen Linienbündeln im AVV-Regionalbusverkehr werden jeweils für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren vergeben.
5) Der laut Regionalbuskonzept südlicher Landkreis Augsburg (Anlage 1) bestehende Fahrplanstand wird als „ausreichende Verkehrsbedienung“ im Sinne von § 8 Abs. 3 und § 8a Abs. 2 S. 3-5 PBefG festgelegt. Es gilt der AVV-Gemeinschaftstarif in seiner jeweils gültigen Fassung. Soweit in der beigefügten Anlage 1 keine anderweitigen Qualitätsstandards aufgeführt werden, haben mindestens die derzeit für AVV-Regionalbusleistungen geltenden Qualitätsstandards zur Anwendung zu kommen.
6) Die AVV GmbH wird bevollmächtigt, die Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S. 2-3 PBefG zu veröffentlichen.
7) Die Beschlussfassungen Ziffer 1) bis 6) stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der zuständigen Aufgabenträger Landkreis Augsburg und Stadt Augsburg.