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Tagesordnung - Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss  

 
 
Bezeichnung: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
Gremium: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum: Mi, 15.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 15:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 2.1  
BUGA Besitzgesellschaft des Umwelttechnologisches Gründerzentrums in Augsburg mbH (BUGA GmbH): Änderung des Gesellschaftsvertrages (Referent/Initiator: Eva Weber, Oberbürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06551  
Ö 3  
AVV GmbH: Vorabbekanntmachung Linienbündel Stadtbuskonzept Königsbrunn (neu) (Referent/Initiator: Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06422  
    15.09.2021 - Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1) Dem „Stadtbuskonzept für die Stadt Königsbrunn“ (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

2) Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erfolgt gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Wettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in Form eines Bruttovertrages im Rahmen eines europaweiten offenen Verfahrens. Die Betriebsaufnahme der so vergebenen Verkehrsdienstleistung erfolgt zum Fahrplanwechsel 2023/2024.

 

3) Die AVV-Regionalbuslinien des Stadtbuskonzeptes Königsbrunn (810, 820, 830, 840, N 798) stellen eine Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 S. 3 PBefG dar.

 

4) Das im Wettbewerb ausgeschriebene Linienbündel im AVV-Regionalbusverkehr wird für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren vergeben.

 

5) Der laut Stadtbuskonzept für die Stadt Königsbrunn (Anlage 1) bestehende Fahrplanstand wird als „ausreichende Verkehrsbedienung“ im Sinne von § 8 Abs. 3 und § 8a Abs. 2 S. 3-5 PBefG festgelegt. Im Rahmen des Stadtbuskonzeptsr die Stadt Königsbrunn werden zur Erbringung der Verkehrsleistung Elektrobusse eingesetzt. Es gilt der AVV-Gemeinschaftstarif in seiner jeweils gültigen Fassung. Soweit in der beigefügten Anlage 1 keine anderweitigen Qualitätsstandards aufgeführt werden, haben mindestens die derzeit für AVV-Regionalbusleistungen geltenden Qualitätsstandards zur Anwendung zu kommen.

 

6) Die AVV GmbH wird bevollmächtigt, die Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S.2-3 PBefG zu veröffentlichen.

 

7) Die Beschlussfassungen Ziffer 1) bis 6) stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der zuständigen Aufgabenträger Landkreis Augsburg und Stadt Augsburg.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 4  
AVV GmbH: Vorabbekanntmachung Überplanung südlicher Landkreis Augsburg (Referent/Initiator: Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06423  
Ö 5  
Enthält Anlagen
ÖPNV: Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von entstandenen Schäden im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVlD-19 im Freistaat Bayern (ÖPNV-Rettungsschirme 2020 und 2021) (Referent/Initiator: Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat)  
BER/21/06424  
Ö 6  
Enthält Anlagen
ÖPNV: Änderungen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 / Anpassung der Betrauung der AVG (Referent/Initiator: Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat)  
BER/21/06449  
Ö 7  
Abfallzweckverband Augsburg (AZV): Satzungsänderung; AVA KU Änderung Gesellschaftsvertrag; Pflichtenbefreiende Aufgabenübertragung der satzungsgemäßen Entsorgungsaufgaben des AZV auf die AVA Abfallverwertung Augsburg KU (Referent/Initiator: Eva Weber, Oberbürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06410  
Ö 8  
bifa Umweltinstitut GmbH: Verlängerung der Bestellung des Geschäftsführers (Referent/Initiator: Eva Weber, Oberbürgermeisterin)  
BSV/21/06413  
Ö 9  
Genehmigung der Niederschrift vom 19.05.2021  
.WP 87.WBL  
Ö 10  
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