Beschluss
1) Dem „Stadtbuskonzept für die Stadt Königsbrunn“ (Anlage 1) wird zugestimmt.
2) Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erfolgt gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Wettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in Form eines Bruttovertrages im Rahmen eines europaweiten offenen Verfahrens. Die Betriebsaufnahme der so vergebenen Verkehrsdienstleistung erfolgt zum Fahrplanwechsel 2023/2024.
3) Die AVV-Regionalbuslinien des Stadtbuskonzeptes Königsbrunn (810, 820, 830, 840, N 798) stellen eine Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 S. 3 PBefG dar.
4) Das im Wettbewerb ausgeschriebene Linienbündel im AVV-Regionalbusverkehr wird für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren vergeben.
5) Der laut Stadtbuskonzept für die Stadt Königsbrunn (Anlage 1) bestehende Fahrplanstand wird als „ausreichende Verkehrsbedienung“ im Sinne von § 8 Abs. 3 und § 8a Abs. 2 S. 3-5 PBefG festgelegt. Im Rahmen des Stadtbuskonzepts für die Stadt Königsbrunn werden zur Erbringung der Verkehrsleistung Elektrobusse eingesetzt. Es gilt der AVV-Gemeinschaftstarif in seiner jeweils gültigen Fassung. Soweit in der beigefügten Anlage 1 keine anderweitigen Qualitätsstandards aufgeführt werden, haben mindestens die derzeit für AVV-Regionalbusleistungen geltenden Qualitätsstandards zur Anwendung zu kommen.
6) Die AVV GmbH wird bevollmächtigt, die Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S.2-3 PBefG zu veröffentlichen.
7) Die Beschlussfassungen Ziffer 1) bis 6) stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der zuständigen Aufgabenträger Landkreis Augsburg und Stadt Augsburg.