Beschlussempfehlung
1. Für den Bereich zwischen der Dr.-Schmelzing-Straße (einschließlich) im Norden, der Karlsbader Straße (einschließlich) im Osten, dem Grundstück Fl.Nr. 761/150 Gemarkung Lechhausen im Südosten sowie dem Gelände der Freien Waldorfschule und Waldorfkindergärten Augsburg e.V. im Südwesten und Westen wird der BP Nr. 623 D „Südlich der Dr.-Schmelzing-Straße, westlich der Karlsbader Straße“ aufgestellt.
2. Dem Vorentwurf des BP Nr. 623 D vom 08.12.2020 mit Begründung wird zugestimmt (siehe Anlagen).
3. Der BP Nr. 623 D ändert mit Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den seit 28.02.1969 rechtskräftigen BP Nr. 623 „Erweiterung des Baugebietes der Hammerschmiedsiedlung nach Südwesten“ und den seit 06.05.1983 rechtskräftigen BP
Nr. 623 A „Dr.-Schmelzing-Straße“ und hebt diese insoweit auf.
4. Abweichend von Teil B Nr. 4.1.2 des vom Stadtrat am 23.04.2020 gefassten Grundsatzbeschlusses III zur Anwendung des Instruments des städtebaulichen Vertrags in Augsburg wird im vorliegenden Einzelfall vom Regelfall der Ausweisung einer Fläche von mindestens 15 % der in die Planung eingeworfenen Grundstücke als selbstständige öffentliche Grünflächen abgewichen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Vorschriften des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.