Beschluss
1. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 zur Förderung der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Vereinssportanlagen im Rahmen der städtischen Sportförderrichtlinien wird nach Maßgabe der beigefügten Anlage und der Tischvorlage zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Anpassungen im Investitionsprogramm zum 1. Nachtragshaushalt 2020 anzumelden.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuwendungen bei Vorliegen der sachlichen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen entsprechend zu bewirtschaften und gegebenenfalls bei Verzögerungen einzelner Vereinsbauvorhaben nicht abgerufene Zuschüsse/Darlehen vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Voraussetzungen umzuschichten.