Beschluss
1. Die städtischen Dienststellen, Schulen und Eigenbetriebe werden verpflichtet, der städtischen Vorbildfunktion als Umweltstadt und der gesetzlichen Vorgabe des Vorrangs der Abfallvermeidung gerecht zu werden und die Verwendung von Einweggeschirr und Einwegbechern in allen betroffenen Bereichen zu vermeiden.
2. In allen neuen Miet- und Pachtverträgen mit entsprechenden Betriebs- und Verkaufsstätten ist der Einsatz von Einwegbechern und Einweggeschirr zu untersagen.
3. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (AWS) wird beauftragt interessierte Dienststellen, Schulen und Eigenbetriebe über die Möglichkeiten der Einführung eines Mehrwegbecher-Pfandsystems zu informieren.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Jahr eine Evaluation durchzuführen.