Beschluss
1. Ab dem Lehrgang 2019/2021 werden jährlich 10 (bisher 7) Beschäftigte zum Beschäftigtenlehrgang II zugelassen.
2. Die bisher vorgeschriebene 3-jährige Wartezeit als Zulassungsvoraussetzung zum BL II wird ab den Lehrgang 2020/2022 aufgehoben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Regelungen der Stadt Augsburg zur Teilnahme an den Beschäftigtenlehrgängen I und II der Bayerischen Verwaltungsschule entsprechend abzuändern.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der notwendigen Ausgabemittel zu den jeweiligen Haushalten zu beantragen.