Beschluss
Der Wirtschaftsplan des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes des Jahres 2018 wird gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und § 5 der gültigen Betriebssatzung entsprechend der beiliegenden Anlagen geändert bzw. festgesetzt.