22.11.2018 - WRK für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Augsburg
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung
Die Stadt Augsburg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die im Entwurf beiliegende Entwässerungssatzung der Stadt Augsburg (EWS - siehe Anlage 3).
Abstimmungsergebnis
Stimmberechtigt:
11
Abstimmung:
einstimmig
27.11.2018 - Stadtrat Augsburg
Ö 36 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Stadt Augsburg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die im Entwurf beiliegende Entwässerungssatzung der Stadt Augsburg (EWS - siehe Anlage 3).