Beschluss
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Projektförderung für die Trägergemeinschaft im Zentrum für interkulturelle Beratung (zib) in eine Regelförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung zu überführen.
2.Im Entwurf des 1. Nachtrags 2018 ist ein Zuschuss von 121.000 € berücksichtigt und steht vorbehaltlich der Haushaltsverabschiedung durch den Stadtrat sowie der Genehmigung durch die Regierung von Schwaben zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Zuschüsse ab 2019 zu den jeweiligen Haushalten anzumelden; eine Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.
3.Die Träger des zib werden aufgefordert, auch weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes für den Betrieb des zib zu beantragen.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, eine anteilmäßige Kostenbeteiligung der Nachbarlandkreise herbeizuführen.
5.Damit ist der gemeinsame Antrag der CSU/SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Fraktionen vom 21.5.2015 geschäftsordnungsmäßig erledigt (Anlage).