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Tagesordnung - Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur  

 
 
Bezeichnung: Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur
Gremium: Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur
Datum: Do, 14.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Unbefristete Beschäftigung von bis zu 20 Saisonarbeiter/innen für den flexiblen Einsatz im Winterdienst beim Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb sowie in den Fachbereichen Grünflächenpflege und Friedhof beim Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen (Referent: Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/17/00836  
Ö 4  
Änderung der Regelungen zur Teilnahme an den Angestelltenlehrgängen I und II hier: Anpassung der Besonderen Zulassungsvoraussetzungen (Referent: Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/17/00815  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Sonderrücklage für Versorgungslasten der städtischen Beamtinnen und Beamten (BayVersRücklG) (Referent: Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister Referent: Eva Weber, Bürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/17/00769  
    14.09.2017 - Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1. Bis auf weiteres sieht die Stadt Augsburg keine zweckgebundenen Entnahmen aus der beim Bayerischen Pensionsfonds geführten Sonderrücklage für Versorgungslasten der städtischen Beamtinnen und Beamten vor. Ein Auszahlungsplan wird derzeit nicht erstellt.

 

2.Die Einzahlungen in den Pensionsfonds sollen auch nach dem Jahresende 2017 fortgesetzt werden. Die Zuführungen für das Jahr 2018 inklusiv eventueller Nachzahlung für das Haushaltsjahr 2017 beträgt 1.632.358 €.

 

Auf Basis des Vorjahreswertes orientiert sich die Fortschreibung in den Folgejahren ab 2019 an den jeweils bis zur Jahresmitte des Vorjahres wirksam gewordenen prozentualen Besoldungserhöhungen; Einmalzahlungen bleiben aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt. Im Falle differenzierter Besoldungserhöhungen schätzen die Personal- und die Kämmereiverwaltung den Mittelwert der prozentualen Steigerungen ab. Der Zuführungsbetrag wird auf volle 10.000 € aufgerundet.

 

3.Die freiwilligen Einzahlungen, die nach dem Jahresende 2017 geleistet werden, sind als zweckgebunden einzustufen und dienen ausschließlich zur Vorsorge für spätere Versorgungsaufwendungen.

 

4.Die Renditeentwicklung des Bayerischen Pensionsfonds ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Zinssituation und der Entwicklung des Anlagemarktes zu beobachten; sollten sich signifikant nachteilige Verhältnisse ergeben, bedarf es einer erneuten Entscheidung.

 

5.Sobald bekannt wird, ob und in welcher Form der Freistaat Bayern ab 2023 Entnahmen aus seinem Pensionsfonds vornimmt, soll die Angelegenheit erneut thematisiert werden.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwicklungsprognose der Pensionslasten (137 KB)    
Anlage 2 2 20170912 Entwicklungsprognose der Pensionslasten (64 KB)    
   
    16.10.2017 - Finanzausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

 

1. Bis auf weiteres sieht die Stadt Augsburg keine zweckgebundenen Entnahmen aus der beim Bayerischen Pensionsfonds geführten Sonderrücklage für Versorgungslasten der städtischen Beamtinnen und Beamten vor. Ein Auszahlungsplan wird derzeit nicht erstellt.

 

2. Die Einzahlungen in den Pensionsfonds sollen auch nach dem Jahresende 2017 fortgesetzt werden. Die Zuführungen für das Jahr 2018 inklusiv eventueller Nachzahlung für das Haushaltsjahr 2017 beträgt 1.632.358 €.

 

Auf Basis des Vorjahreswertes orientiert sich die Fortschreibung in den Folgejahren ab 2019 an den jeweils bis zur Jahresmitte des Vorjahres wirksam gewordenen prozentualen Besoldungserhöhungen; Einmalzahlungen bleiben aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt. Im Falle differenzierter Besoldungserhöhungen schätzen die Personal- und die Kämmereiverwaltung den Mittelwert der prozentualen Steigerungen ab. Der Zuführungsbetrag wird auf volle 10.000 € aufgerundet.

 

3. Die freiwilligen Einzahlungen, die nach dem Jahresende 2017 geleistet werden, sind als zweckgebunden einzustufen und dienen ausschließlich zur Vorsorge für spätere Versorgungsaufwendungen.

 

4. Die Renditeentwicklung des Bayerischen Pensionsfonds ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Zinssituation und der Entwicklung des Anlagemarktes zu beobachten; sollten sich signifikant nachteilige Verhältnisse ergeben, bedarf es einer erneuten Entscheidung.

 

5. Sobald bekannt wird, ob und in welcher Form der Freistaat Bayern ab 2023 Entnahmen aus seinem Pensionsfonds vornimmt, soll die Angelegenheit erneut thematisiert werden.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

10

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    25.10.2017 - Stadtrat Augsburg
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

  1. Bis auf weiteres sieht die Stadt Augsburg keine zweckgebundenen Entnahmen aus der beim Bayerischen Pensionsfonds geführten Sonderrücklage für Versorgungslasten der städtischen Beamtinnen und Beamten vor. Ein Auszahlungsplan wird derzeit nicht erstellt.

 

2.Die Einzahlungen in den Pensionsfonds sollen auch nach dem Jahresende 2017 fortgesetzt werden. Die Zuführungen für das Jahr 2018 inklusiv eventueller Nachzahlung für das Haushaltsjahr 2017 beträgt 1.632.358 €.

 

Auf Basis des Vorjahreswertes orientiert sich die Fortschreibung in den Folgejahren ab 2019 an den jeweils bis zur Jahresmitte des Vorjahres wirksam gewordenen prozentualen Besoldungserhöhungen; Einmalzahlungen bleiben aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt. Im Falle differenzierter Besoldungserhöhungen schätzen die Personal- und die Kämmereiverwaltung den Mittelwert der prozentualen Steigerungen ab. Der Zuführungsbetrag wird auf volle 10.000 € aufgerundet.

 

3.Die freiwilligen Einzahlungen, die nach dem Jahresende 2017 geleistet werden, sind als zweckgebunden einzustufen und dienen ausschließlich zur Vorsorge für spätere Versorgungsaufwendungen.

 

4.Die Renditeentwicklung des Bayerischen Pensionsfonds ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Zinssituation und der Entwicklung des Anlagemarktes zu beobachten; sollten sich signifikant nachteilige Verhältnisse ergeben, bedarf es einer erneuten Entscheidung.

 

5.Sobald bekannt wird, ob und in welcher Form der Freistaat Bayern ab 2023 Entnahmen aus seinem Pensionsfonds vornimmt, soll die Angelegenheit erneut thematisiert werden.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

54

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 6  
Organisationsuntersuchung im Leihamt mit Fundstelle des Kämmerei- und Steueramtes mit Stadtkasse (Referent: Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/17/00811  
Ö 7  
Stadtplanungsamt; Erhöhung der Wochenstundenzahl bei Planstelle 61000300 (Referent: Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/17/00826  
Ö 8  
Antragstellung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) . Willkommens- und Anerkennungskultur in Augsburg II (WAKA II) (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/17/00824  
Ö 9  
Einsatz von Kindergartenhelferinnen in den Offenen Ganztagsgruppen der Kindertagesbetreuung Stadt Augsburg (Referent: Hermann Köhler, berufsm. Stadtrat Referent: Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister)  
BER/17/00608  
Ö 10  
Genehmigung der Niederschrift vom 06.07.2017  
13.WP 27.OPMI  
Ö 11  
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