Beschluss
1.Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des BP Nr. 294 „Östlich der Hirblinger Straße, südlich der Straße ‚Kurze Gewanne'“ in der Zeit vom 09.03.2015 bis 17.04.2015 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 29.06.2017 behandelt (Anlage 1).
2.Der Entwurf des BP Nr. 294 „Östlich der Hirblinger Straße, südlich der Straße ‚Kurze Gewanne'“ für den Bereich zwischen der Hirblinger Straße (einschließlich) im Westen, der bestehenden Wohnbebauung südlich der Straße ‚Kurze Gewanne' im Norden, den Grundstücken (jeweils teilweise einschließlich) Fl.Nr. 1004, 1004/2, 1005 und 1007, jeweils Gemarkung Oberhausen, im Osten und dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Fl.Nr. 1008, Gemarkung Oberhausen, im Süden, in der Fassung vom 29.06.2017 wird gebilligt (Anlage 2).
3.Vor der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Baumstandorte in der öffentlichen Erschließungsstraße im Rahmen der bestehenden Gestaltungsplanung neu zu positionieren.
4.Zur Verwirklichung des BP Nr. 294 „Östlich der Hirblinger Straße, südlich der Straße ‚Kurze Gewanne'“, bzw. Teilen davon ist die Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB anzuordnen.
5.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des bis zum 12.05.2017 geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.