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Beschlussempfehlung
1. Der BP Nr. 847 „Gewerbegebiet Haunstetten Nordwest“ (rechtskräftig seit 20.08.1982) wird geändert (siehe Anlage 1).
2. Zielsetzung der Änderungssatzung ist, die textlichen Festsetzungen im Rahmen der Nutzungssteuerung dahingehend zu ergänzen, dass bei der Art der baulichen Nutzung künftig keine weiteren Bordelle, bordellartige Betriebe und sexbezogene Vergnügungsstätten mehr zulässig sind. Auch sonstige Vergnügungsstätten sollen ausgeschlossen werden.
3. Im weiteren Verfahren wird darüber hinaus geklärt, inwieweit Festsetzungen bezüglich der Nutzungssteuerung von Einzelhandelsnutzungen sowie Festsetzungen zu Werbeanlagen erforderlich sind.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Änderung des BP Nr. 847 das vereinfachte Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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