Beschluss
1.Der Vorentwurf des STEK in der Fassung vom 22.05.2017, bestehend aus den Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben, der SWOT-Analyse, der Vision und beispielhaft Entwicklungsziele, der Handlungsstrategie und Projekte / Maßnahmen sowie den Themenkarten für die acht Handlungsfelder, wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf STEK, wie in Punkt V der Begründung beschrieben, durchzuführen.
3.Aufbauend auf den Ergebnissen der im Herbst bzw. Winter 2017 / 2018 durchzuführenden frühzeitigen Beteiligung wird der Entwurf STEK erarbeitet und erneut dem Stadtrat vorgelegt.
4.Mit dieser Beschlussvorlage sind die o.g. und in der Anlage 4 und 5 beigefügten Anträge der Stadtratsfraktionen entsprechend der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien behandelt und erledigt.