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Tagesordnung - Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss  

 
 
Bezeichnung: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
Gremium: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum: Mi, 17.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Fortführung der Betrauung der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) mit gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen auf dem Wege der Direktvergabe zum Weiterbetrieb der Buslinien 23, 29, 30, 32 und 36, deren Liniengenehmigungen zum 12.12.2018 auslaufen (Referentin: Eva Weber, Bürgermeisterin)  
BSV/17/00330  
    17.05.2017 - Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

  1. Die Stadt Augsburg hält an der praktizierten Direktvergabe der ÖPNV-Verkehrsleistungen im Stadtverkehr an die Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) fest.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

 

a)die für die vorgesehene Direktvergabe der Buslinien 23, 29, 30, 32 und 36 an die avg erforderliche Vorabbekanntgabe im EU-Amtsblatt vorzunehmen

 

b)nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Mindestfrist von einem Jahr die o. g.  Buslinien an die avg für die höchstmögliche Laufzeit (max. zehn Jahre) direkt zu vergeben

 

c)r die o.g. Buslinien zu dem im Betreff genannten Zeitpunkt den Betrauungsakt anzupassen.

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

10

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    24.05.2017 - Stadtrat Augsburg
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

  1. Die Stadt Augsburg hält an der praktizierten Direktvergabe der ÖPNV-Verkehrsleistungen im Stadtverkehr an die Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) fest.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt,

 

a)die für die vorgesehene Direktvergabe der Buslinien 23, 29, 30, 32 und 36 an die avg erforderliche Vorabbekanntgabe im EU-Amtsblatt vorzunehmen

 

b)nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Mindestfrist von einem Jahr die o. g.  Buslinien an die avg für die höchstmögliche Laufzeit (max. zehn Jahre) direkt zu vergeben

 

c)r die o.g. Buslinien zu dem im Betreff genannten Zeitpunkt den Betrauungsakt anzupassen.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 4  
Genehmigung der Niederschrift vom 29.03.2017  
13.WP 42.WBL  
Ö 5  
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