Beschlussempfehlung
1. Von der Darstellung der Randbedingungen hinsichtlich der Planung und Umsetzung der Maßnahmen im Umfeld des Hauptbahnhofs wird Kenntnis genommen.
2. Zur kurzfristigen Umsetzung des Lückenschlusses sind die folgenden Maßnahmen inklusive Planungen notwendig:
a. Durch die Realisierung der unterirdischen Wendeschleife für die Straßenbahn ist eine von der Planfeststellung abweichende Gestaltung des Knotenpunktes
Rosenaustraße/ Pferseer Straße gemäß der Darstellung in Anlage 7 notwendig. Die Stadtwerke werden in Abstimmung mit dem Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen beauftragt, die entsprechende Plangenehmigung zur Änderung bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Die Umsetzung erfolgt mit der Herstellung des Lückenschlusses der Straßenbahn (Projektbeschluss).
b. Das Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen wird beauftragt, die
Platzgestaltung zwischen Pferseer Straße und Johannes-Rösle-Straße weiter
auszuarbeiten (Grundsatzbeschluss).
c. Im Übergangsbereich zwischen der Luitpoldbrücke und dem Ende der
Planfeststellung in der Pferseer Straße ist im Zuge der Maßnahme Lückenschluss der Verkehrsraum zu erneuern und die Radverkehrsführung insbesondere stadteinwärts in diesem Zusammenhang zu überprüfen.
3. In Verbindung mit den erheblichen baulichen Eingriffen der Stadtwerke sowie der notwendigen Straßensperrungen sollen die angrenzenden Bereiche der Rosenaustraße zwischen der Schletterer Straße und der Pferseer Straße sowie zwischen dem Sebastian-Buchegger-Platz und der Schießstättenstraße saniert werden.
4. An der Einmündung Stadionstraße/Schießstättenstraße soll zur Verbesserung der Verkehrsqualität sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Verlauf der Fahrradstraße eine Lichtsignalanlage errichtet werden. Das Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen wird beauftragt, die Planungen vorzunehmen sowie die Fördermöglichkeiten zu prüfen. (Grundsatzbeschluss)
Zur Abwicklung des Umleitungsverkehrs während der Baumaßnahme Lückenschluss soll die Lichtsignalanlage, wenn möglich vor Maßnahmenbeginn umgesetzt werden, um Kosten für ein Provisorium zu vermeiden.
5. Das Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen wird beauftragt, den Knotenpunkt Schlettererstraße/Sieglindenstraße/Dammstraße zur Verbesserung der Schulwegsicherheit zu überplanen (Grundsatzbeschluss).
6. Bis zur endgültigen Herstellung des Bahnhofsvorplatzes Ost ist eine provisorische Ausfahrt aus dem Regionalbusbahnhof in der Viktoriastraße zu erstellen. Das Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen wird beauftragt, die notwendigen
Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zu führen.
7. Die dargestellten Maßnahmen sowie die Umsetzung der Beschlüsse BSV/24/11453 (Schlettererstraße) sowie BSV/24/11454 (Sebastian-Buchegger-Platz und Perzheimstraße) und deren Finanzierung erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses am 18.03.2025 bzw. des Stadtrates am 20.03.2025 zu den Abschlusstechnischen Entscheidungen für den Haushalt 2024 aus der Haushaltsstelle 2.63110.9501.00 VHK 930:
a. Derzeit nicht benötigte Mittel für die Bahnhofsvorplätze West und Ost werden im Rahmen der Jahresrechnung 2024 der Allgemeinen Rücklage mit der Zweckbindung „Dringende Mobilitätsprojekte“ zugeführt und stehen zur Finanzierung der oben genannten Maßnahmen in den kommenden Jahren zur Verfügung.
b. Der Vorhabenstext der Haushaltsstelle 2.63110 950100 VHK 930 wird in „Linie 5 einschl. Lückenschluss (Anteil Stadt) mit Begleitmaßnahmen“ umbenannt.
c. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.350.000 € bei HSt. 2.63110.9501.00 VHK 930 - Tiefbauherstellung/Straßenbau bewilligt. Sofern der Haushalt 2025 noch nicht rechtskräftig ist, werden diese in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) in Aussicht gestellt und zur sofortigen Bewirtschaftung freigegeben.
Die Deckung dieser Mehrausgaben soll durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, neue Zweckbindung „Dringende Mobilitätsprojekte“ (HSt. 2.91010.3101.00 VHK 001) in gleicher Höhe erfolgen.
Die Nachveranschlagung dieser Besonderen Bewilligung ist für den 1. Nachtragshaushalt 2025 vorgesehen.
8. Das Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen wird beauftragt, mit den Stadtwerken Augsburg eine Vereinbarung über die Kostenteilung zu den im Zusammenhang mit dem Lückenschluss umzusetzenden Maßnahmen zu verhandeln.