Beschlussempfehlung
1. Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die Beförderung von Personen mit Taxis in der Stadt Augsburg (Taxitarifordnung - TTO) wird in der beiliegenden Fassung (Anlage 2) inklusive der dazugehörigen Anlage 3 (Taxi-Tarifzonen), die Bestandteil dieses Beschlusses ist, erlassen. Mit Inkrafttreten dieser neuen Verordnung wird die aktuelle Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die Beförderung von Personen mit Taxis in der Stadt Augsburg (Taxi-Tarifordnung) vom 29.08.2001 (ABl. vom 21.09.2001, S. 228) zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 12.08.2022, ABl. vom 26.08.2022, S. 243, samt Anlagen aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.