Beschluss
1. Der Empfehlung der stadtteilbezogenen Bürgerversammlung für die Stadtteile Oberhausen/Bärenkeller ANT/24/10768 „Die Abstimmung über den Standort St. Johannes im Stadtrat muss „namentlich“ durchgeführt werden“, wird derzeit nicht gefolgt. Soweit bei der konkreten Abstimmung ein Viertel der Mitglieder des Stadtrates oder die vorsitzende Person es für notwendig erachten, kann eine namentliche Abstimmung erfolgen.
2. Der Empfehlung der stadtteilbezogenen Bürgerversammlung für die Stadtteile Oberhausen/Bärenkeller ANT/24/10768 „Die Abstimmung über den Standort St. Johannes im Stadtrat muss „öffentlich“ durchgeführt werden“, wird gefolgt. Soweit wegen schützenswerter Interessen Dritter einzelne Informationen nichtöffentlich zu behandeln wären, können diese Informationen nichtöffentlich erfolgen, die Abstimmung an sich jedoch hat öffentlich zu erfolgen.