Beschluss
1. Von der Empfehlung der Bürgerversammlung, dass, sofern der Standort für das neue Suchthilfekonzept auf dem Gebiet der Stadtteile Oberhausen bzw. Bärenkeller errichtet wird, eine Bannmeile von mindestens 300 Metern um besonders schützenswerte Institutionen, wie Schulen, Kindergärten, Kitas, Sportstätten und Parks, die im Wesentlichen von Kindern und Familien besucht werden, einzuhalten ist, wird Kenntnis genommen.
2. Diese Empfehlung wird nicht weiterverfolgt.
3. Auf das Umfeldmanagement der BSV/24/10981 wird verwiesen.