Beschluss
1. Von der Empfehlung der Bürgerversammlung, einen Probebetrieb der Einrichtung in St. Johannes für maximal 2 Jahre zu beschließen, wird Kenntnis genommen.
2. Diese Empfehlung wird nicht weiterverfolgt und auf das Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Suchthilfe, insbesondere den 20-Punkte-Plan des Umfeldmanagements, hingewiesen (vgl. BSV/24/10981).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für ein neues Aufenthalts- und Hilfeangebot standortunabhängig einen Probebetrieb mit Evaluation vorzusehen. Als Probezeit werden 3 Jahre ab Inbetriebnahme angesetzt.