Beschluss
1. Der Antrag, den Standort „St. Johannes“ für ein neues Suchthilfekonzept der Stadt Augsburg nicht weiterzuverfolgen, wird abgelehnt.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.04.2024 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsgemäß behandelt.