Beschluss
1. Der beiliegende Bericht „Neuer Gesamtpersonalbedarf für den Bereich Müll im Abfallwirtschafts- und Reinigungsbetrieb“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Stellenplan des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb ist mit Wirkung vom 01.01.2025 wie folgt zu ändern:
Stellenneuschaffungen
5 VZÄ Fahrer (Müll-FZ) EG 06
1 VZÄ Fahrer (Sperrmüll-FZ) EG 05
4 VZÄ Fahrer Wertstoffe EG 05
2 VZÄ Sperrmülllader EG 04
8 VZÄ Mülllader EG 03
4 VZÄ Wertstoffhofmitarbeiter EG 04
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen, stellenplanmäßigen, finanz- und personalwirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen und insb. die finanziellen Auswirkungen dieser organisatorischen Entscheidungen im Rahmen der Gebührenbemessung zu berücksichtigen.