Beschluss
1. Die gebietsbezogene Kartendarstellung der Wärmeeignungsgebiete und die in der Anlage beigefügte Erläuterungen des Umweltamtes zum Entwurf Energienutzungsplan Wärme werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Kartendarstellung der Wärmeeignungsgebiete in geeigneter Art und Weise der Bevölkerung zu kommunizieren und sie rechtzeitig auf anstehende Veränderungen hinzuweisen. Dazu wird eine Kommunikationsstrategie vorbereitet, um Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer im Vorfeld und ab Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und die Zielsetzungen in Augsburg zu informieren und zur frühzeitigen Umsetzung klimafreundlicher Wärmeversorgungslösungen zu motivieren und zu beraten.
3. Die Verwaltung nutzt die Kartendarstellung der Wärmeeignungsgebiete für die Konzeption bzw. Schwerpunktsetzung von energiebezogenen Informations-, Beratungs- und ggf. Kooperationsangeboten für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit bzw. im Austausch mit den Stadtwerken
(1) eine kommunale Wärmeplanung entsprechend dem „Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) fristgerecht zum Ablauf der Umsetzungsfrist (30.06.2026) auf Basis des Entwurfs Energienutzungsplan Wärme und neuer Entwicklungen fertigzustellen.
(2) den Stadtrat und die Öffentlichkeit über Stand und Planungen zum Ausbau und zur Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung regelmäßig zu informieren und das Ausbauziel von jährlich 8 MW ggf. zu aktualisieren (s. BSV/21/07008, Punkt 3);
(3) die zur Umsetzung dieses Beschlusses benötigten Ressourcen im Umweltamt bzw. in anderen Dienststellen der Stadtverwaltung zu quantifizieren. Dabei sind externe Vergabemöglichkeiten sowie verfügbare Fördermöglichkeiten zu prüfen und mit einzubeziehen.