Beschlussempfehlung
Die in der Aufstellung des Mobilitäts- und Tiefbauamts vom 06.10.2023 (auf der Anlage 2)
beschriebenen Straßen und Wege werden gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und
Wegegesetzes (BayStrWG) zu öffentlichen Straßen der angegebenen Straßenklasse und mit
den aufgeführten Beschränkungen gewidmet.