Beschluss
1. Die bedarfsnotwendigen Beratungsstellen für Senioren mit Migrationshintergrund
a) „Interkulturelles Netzwerk Altenhilfe“ mit einem Stellenkontingent von 1,0 VZÄ in der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Augsburg-Stadt e. V. sowie
b) „Soziale Fachberatung für Seniorinnen und Senioren mit osteuropäischem Migrationshintergrund“ mit einem Stellenkontingent von 0,5 VZÄ in der Trägerschaft des ASB-Regionalverbandes Augsburg e. V.
werden in die Regelförderung der Seniorenfachberatungen übernommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der beiden Stellen zu vereinbaren und die dafür notwendigen Mittel im Rahmen der Haushaltsanmeldungen anzumelden.