Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept "Offene Pausenhöfe" bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und die erforderliche Finanzausstattung der einzelnen Maßnahmen zu beantragen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den bereits bestehenden Konzeptentwurf, der die sozialpädagogische Betreuung beinhalten soll, mit allen Beteiligten abzustimmen, fertigzustellen und umzusetzen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung zwischen Amt für Kinder, Jugend und Familie, Maßnahmeträgern, Schulverwaltungsamt und beteiligten Schulen zu erarbeiten und umzusetzen.
4. Die Federführung für die Koordination der "Offenen Pausenhöfe" verbleibt im Amt für Kinder, Jugend und Familie.
5. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.