Beschluss
1. Den städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben der Stadt Augsburg soll ein einheitlicher Rahmenvertrag für IT-Leasing, unter Berücksichtigung der städtischen Einkaufsstrategie, zur Verfügung gestellt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das öffentliche Ausschreibungsverfahren nach den gültigen Bestimmungen vergaberechtskonform durchzuführen und einen neuen Rahmenvertrag abzuschließen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll 48 Monate betragen.