Beschluss
1.Den im beiliegenden Bericht dargestellten Planungsabsichten zur Neuordnung des Mischgebietes im Bebauungsplan Nr. 280 I wird zugestimmt.
2.Sofern eine unterschriebene Grundzustimmungs- und Kooperationsvereinbarung seitens der Eigentümerin vorliegt, wird die Verwaltung beauftragt, die Änderung des seit dem 13.08.2010 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 280 I vorzubereiten.