Besondere Bewilligung gemäß Art. 66 GO in Höhe von 400.000 € zugunsten der Haushaltsstelle 1.14010.6301.09 (Verbrauchsmittel - Sonderbew. - Corona) für die zentrale Beschaffung von Verbrauchsmitteln im Einsatz für die Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie