Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die bisher praktizierte Verfahrensweise für den Livestream von öffentlichen Stadtratssitzungen wird bestätigt und gilt entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 27.07.2023 (TVO-BSV/23/09620-1) auch in Zukunft fort.
2. Ab der nächsten Sitzung wird der Livestream von öffentlichen Stadtratssitzungen zusätzlich aufgezeichnet und in einer Mediathek für die Dauer von sechs Wochen zum Abruf für jedermann bereitgestellt. Findet die nächste Sitzung des Stadtrates nicht innerhalb von sechs Wochen statt, wird die Aufzeichnung bis zum Ende der nächsten Sitzung zum Abruf für jedermann bereitgestellt. Danach sind die Aufzeichnungen jeweils zu löschen.
Abstimmungsergebnis
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