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Auszug - Gemeindeübergreifendes Planungsvorhaben "Marstaller Hof - Zwischen Kriegshaberstraße und Ulmer Straße"; Neubau eines Nahversorgers mit ergänzendem Dienstleistungsangebot und Gastronomie  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 6
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 18.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/09628 Gemeindeübergreifendes Planungsvorhaben "Marstaller Hof - Zwischen Kriegshaberstraße und Ulmer Straße"; Neubau eines Nahversorgers mit ergänzendem Dienstleistungsangebot und Gastronomie
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Steffen Kercher, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Der beiliegende Bericht (siehe Anlage) des Stadtplanungsamtes vom 11.09.2023 zum gemeindeübergreifenden Planungsvorhaben „Marstaller Hof - Zwischen Kriegshaberstraße und Ulmer Straße“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Sofern eine unterschriebene Grundzustimmungserklärung und Kooperationsverein-barung seitens des Vorhabenträgers vorliegt, wird die Verwaltung beauftragt, zur Schaffung des notwendigen Baurechts die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 220 „Zwischen Kriegshaberstraße und Stadtgrenze südlich Kriegshaberstraße 16 in Augsburg-Kriegshaber“ und 220 A „Kriegshaberstraße“ zu ändern.

Hierfür ist auf der Grundlage des vorliegenden Plankonzeptes die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanungsverfahren (Aufstellung qualifizierter Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Änderung des Flächennutzungsplans) für die Gemarkung Kriegshaber innerhalb des Augsburger Stadtgebietes nach den Vorschriften des aktuell geltenden Baugesetzbuches vorzubereiten.

 

3.  Unter der Voraussetzung, dass auch die Stadt Stadtbergen dem gemeindeübergreifenden Planungsvorhaben zustimmt, wird die Verwaltung beauftragt, die Planung auf Grundlage des beiliegenden Berichts (siehe Anlage) in enger Abstimmung mit der Stadt Stadtbergen zu betreiben und parallel laufende Bauleitplanverfahren vorzubereiten.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die erhaltenswerten Bäume auch erhalten werden können und dem Stadtrat darüber wieder zu berichten.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

10

Abstimmung:

einstimmig