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Auszug - Internationale Bauausstellung Metropolregion München GmbH (IBA); - Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Besetzung des Aufsichtsratsmandats - Sicherstellung der Finanzierung  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 3
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV-BSV/22/07953-1 Internationale Bauausstellung Metropolregion München GmbH (IBA);
- Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Besetzung des Aufsichtsratsmandats
- Sicherstellung der Finanzierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Oberbürgermeisterin
Steffen Kercher, Berufsm. Stadtratsmitglied
Bezüglich:
BSV/22/07953
Federführend:Referat OB / Zentrales Beteiligungsmanagement Beteiligt:Referat 6
    Stadtplanungsamt
   Mobilitäts- und Tiefbauamt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1.  Der Neugründung der „Internationale Bauausstellung Metropolregion München GmbH“ auf Basis des als Anlage beigefügten Entwurfes des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt. Änderungen des Gesellschaftsvertrags können ohne erneutes Einbringen in die städtischen Gremien vorgenommen werden, soweit wesentliche Inhalte des Vertrages davon nicht berührt werden.

2.  Die Vertretung der Stadt Augsburg wird beauftragt und bevollmächtigt, alle erforderlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung abzugeben.

3.  In den Aufsichtsrat der Gesellschaft wird N. N. entsandt.

4.  Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus der Neugründung der GmbH bei der Stadt Augsburg ergebenden organisatorischen und personellen Auswirkungen geschäftsordnungsgemäß umzusetzen.

5.  Die Bauverwaltung wird beauftragt, Projektvorschläge für die IBA auszuarbeiten, die notwendigen Abstimmungsprozesse durchzuführen und diese den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

6.  Die Bauverwaltung wird beauftragt, die für die Planungsprozesse notwendigen finanziellen Mitteln zu ermitteln (als allgemeine Planungsmittel) und zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Haushalt anzumelden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

10:1