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Beschluss
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 627 A „Südlich der Blücherstraße, östlich des Neuen Ostfriedhofs“ vom 18.08.2022 in der Zeit vom 17.10.2022 mit 18.11.2022 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 09.02.2023 behandelt (siehe Anlage 2).
2. Der BP Nr. 627 A für den Bereich zwischen der Blücherstraße (einschließlich) im Norden, dem Grundstück Fl.Nr. 1270, Gemarkung Lechhausen (teilweise einschließlich) im Osten, der Wohnbebauung an der Karwendelstraße im Süden und dem Neuen Ostfriedhof im Westen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 09.02.2023 wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 3).
Die Begründung mit Umweltbericht (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) und die Anlagen F.1. bis F.7. werden als Bestandteile des BP Nr. 627 A ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 3).
3. Die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum BP Nr. 627 A vom 09.02.2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 4).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB abschließend durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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