Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt und bevollmächtigt, als Vertreterin der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH die Holding-Geschäftsführung anzuweisen, - in der Gesellschafterversammlung der swa KreativWerk GmbH & Co. KG die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen - in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Verkehrs GmbH die Geschäftsführung anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Projektgesellschaft mbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen. in der Gesellschafterversammlung der avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH die Geschäftsführung anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der asg Augsburger Service-Gesellschaft mbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen.
2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt und bevollmächtigt, als Vertreterin der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH die Holding-Geschäftsführung zu ermächtigen, den in den Gesellschafterversammlungen der Konzerngesellschaften - Stadtwerke Augsburg Projektgesellschaft mbH, - Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH, - swa KreativWerk GmbH & Co. KG und - asg Augsburger Service-Gesellschaft mbH
jeweils beschlossenen Gesellschaftsvertrag zur Eintragung in das Handelsregister zu bringen.
Redaktionelle Änderungen der Gesellschaftsverträge können ohne erneute Vorlage und Beschlussfassung vorgenommen werden. Diese sind mit dem Zentralen Beteiligungsmanagement der Stadt Augsburg abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
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