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Auszug - Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen - Bericht über die Anwendung 2020 und 2021 sowie Beschluss zur Fortführung  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/08763 Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen - Bericht über die Anwendung 2020 und 2021 sowie Beschluss zur Fortführung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Reiner Erben, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Büro für Nachhaltigkeit mit Geschäftsstelle Lokale Agenda 21   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. weiterhin bei allen Beschlussvorlagen deren Auswirkungen auf die in den jeweils aktuellen Zukunftsleitlinien für Augsburg festgelegten Nachhaltigkeitsziele mittels Nachhaltigkeitseinschätzung darzustellen; dabei gelten die in der Anwendungsinformation unter „C. Anwendungsbereich“ festgelegten Ausnahmen. Diese Festlegung gilt bis Ende 2025. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist ist dem Stadtrat ein Vorschlag zum weiteren Verfahren vorzulegen. Jährlich ist eine Auswertung der Nachhaltigkeitseinschätzungen vorzunehmen und dem Stadtrat vorzustellen.

 

2. die Erstellung der Nachhaltigkeitseinschätzungen vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit direkt in den Vorgang der Beschlussvorlagenerstellung in allris zu integrieren.

 

3. einen einfachen Klimacheck für Beschlussvorlagen zu erarbeiten und in die Nachhaltigkeitseinschätzung zu integrieren, so dass der Klimacheck von den jeweiligen Dienststellen im Zuge der Nachhaltigkeitseinschätzung durchgeführt werden kann.

Durch diese neue Aufgabe werden im Umweltamt absehbar zusätzliche Ressourcen benötigt. Das Umweltamt geht davon aus, dass zusätzliche Personalressourcen im Umfang von 2 Wochenstunden zur Erarbeitung des Klimachecks, zur Begleitung der Anwendung des Klimachecks durch die einzelnen Dienststellen sowie zur dreijährlichen Evaluation erforderlich sind. Entsprechend wird die Verwaltung beauftragt, den Bedarf näher zu ermitteln und - soweit geboten - den zuständigen Gremien die Einrichtung entsprechender Planstellenkapazitäten vorzuschlagen. Bis zur Bereitstellung der benötigten Personalressourcen kann mit der Umsetzung des Tenorpunktes nicht begonnen werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

52:4