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Beschluss
1. Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „An der Haltestelle Rathausplatz ist ein im Boden verbauter, innovativer Hublift zu installieren, der auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen an der 2. Türe der Straßenbahn das Ein- und Aussteigen ermöglicht.“ (ANT/22/08594) wird der in der Begründung genannte Sachverhalt zur Kenntnis gegeben.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien abschließend behandelt.
Abstimmungsergebnis
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