Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
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Beschlussempfehlung
1. Der seit 31.10.2003 rechtsverbindliche BP Nr. 443 IV „Schäfflerbachstraße / Reichenberger Straße“ wird vollständig, dauerhaft und ersatzlos aufgehoben.
2. Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum BP Nr. 443 IV vom 08.12.2022 (Anlage) wird gebilligt.
3. Der vom Geltungsbereich des BP Nr. 443 IV betroffene Teilbereich des seit dem 23.10.1961 rechtsverbindlichen „Baulinienplanes für das Industriegebiet südöstlich der Altstadt (Schleifenstraße)“ wurde bereits mit Rechtskraft des BP Nr. 443 IV geändert und insoweit aufgehoben. Er wird im Zusammenhang mit der Aufhebung des BP Nr. 443 IV nunmehr ebenfalls dauerhaft und ersatzlos aufgehoben.
4. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Vorschriften des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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