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Beschluss
1. Die Geschäftsordnung der städtischen Kollegien (GeschO) vom 29.08.2022 (ABI. vom 09.09.2022, S. 266) wird wie folgt geändert: In § 52a Abs. 8 wird der zweite Halbsatz „und mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft“ gestrichen. 2. Die Änderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die konsolidierte Fassung der GeschO auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
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