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Beschluss
1. Die Stadt Augsburg nimmt zur Kenntnis, dass auf Basis des Berichts in der Stadtratssitzung vom 27.10.2022 seitens des Stadtwerke Augsburg Konzerns eine Gewinnausschüttung / Eigenkapitalverzinsung in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 nicht geleistet wird. 2. Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023 gewährt die Stadt Augsburg der avg Augsburg Verkehrsgesellschaft mbH (avg) gemäß § 6 Ziffer I. i. V. m. § 9 Ziffer I. des Betrauungsaktes vom 02.12.2009 für das Jahr 2023 zum Ausgleich eines Teils ihrer Verluste aufgrund gemeinwirtschaftlicher Tätigkeiten im öffentlichen Personennahverkehr einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 4,0 Mio. €.
Abstimmungsergebnis
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