Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Modifizierung und Konkretisierung der BSV/21/06843 - mobile statt semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung und Verzicht auf stationäre Geschwindigkeitsüberwachung  

 
 
Allgemeiner Ausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Allgemeiner Ausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/08553 Modifizierung und Konkretisierung der BSV/21/06843
- mobile statt semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung und Verzicht auf stationäre Geschwindigkeitsüberwachung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Bürgeramt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. In Abänderung der Beschlussfassung des Stadtrates vom 25.11.2021Empfehlung der Bürgerversammlung vom 12.10.2021; hier: Erhöhung Geschwindigkeitskontrollen sowie Anschaffung weiterer Geschwindigkeitsmessgeräte“ (BSV/21/06843) wird die Tenorziffer 2 (Stufe 2) wie folgt neu gefasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der notwendigen Haushaltsmittel die Beschaffung von zwei weiteren mobilen Messsystemen durchzuführen.

 

2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die organisatorischen, stellenplanmäßigen, finanz- und personalwirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen und die erforderlichen Mittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.

 

3. Zur Umsetzung dieses Beschlusses werden im Ordnungsamt absehbar zusätzliche Ressourcen benötigt. Das Ordnungsamt geht davon aus, dass dauerhaft folgende zusätzlichen Personalressourcen erforderlich sind: 7 VZÄ

Zudem wird absehbar folgender zusätzlicher Raumbedarf entstehen: 6 Räume

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf näher zu ermitteln und den zuständigen Gremien die Einrichtung entsprechender Planstellen vorzuschlagen. Bis zur Bereitstellung der benötigten Personalressourcen kann mit dem Vollzug des Beschlusses nicht begonnen werden.

 

4. Die Beschaffung einer semistationären Einrichtung sowie stationärer Einrichtungen zur Geschwindigkeitsüberwachung wird nicht weiterverfolgt.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

13:1