Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Bewältigung der aktuellen Krisensituationen (Corona, Energie) Zuschüsse an Kulturschaffende und Kultureinrichtungen für das Jahr 2023  

 
 
Kulturausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Kulturausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 17:54 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/08540 Bewältigung der aktuellen Krisensituationen (Corona, Energie)
Zuschüsse an Kulturschaffende und Kultureinrichtungen für das Jahr 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 5   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

I. Zum Erhalt der Resilienz einer Gesellschaft in Krisenzeiten durch eine vielfältige kulturelle Landschaft, die auch durch freie Kulturschaffende getragen wird, sind angesichts der Corona- und der Energiekrise hinsichtlich der Gewährung von Zuschüssen die nachstehenden Regelungen für das Jahr 2023 notwendig.

 

1. Die Einsparung von Energie ist derzeit eine alle treffende Aufgabe. Daher haben auch die Zuwendungsempfangenden bei Erfüllung der Förderzwecke Maßnahmen zur Einsparung von Energie zu ergreifen.

 

2. Die in den Zuwendungsvereinbarungen und Zuwendungsbescheiden vorgesehenen Förderzwecke sind grundsätzlich zu erfüllen.

 

3. Gleichzeitig gilt:

 

o hrend der Zeit pandemiebedingter oder aufgrund der Energiekrise bedingter behördlicher Anordnungen, die die Durchführung des kulturellen Lebens ausschließen und/oder einschränken,

o im Falle des ganzen oder teilweisen Fehlens von ausreichender Energie (Heizung, Strom) oder

o r den Fall, dass Zuwendungsempfangende bei der Erfüllung des Förderzweckes durch stark volatile und unberechenbar steigende Energiekosten in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage kommen,

sind vorrangig alternative, den Förderzwecken entsprechende neue und/oder angepasste Formate zu entwickeln und anzubieten.

 

4. Nur wenn und soweit die förderfähigen Aktivitäten weder ganz noch teilweise aufrechterhalten, den gegebenen Umständen nicht angepasst oder nicht nachgeholt bzw. verschoben werden können, tritt während der Zeit der vorgenannten Situationen an die Stelle der bisherigen Förderzwecke der Erhalt der Kulturlandschaft und der kulturellen Vielfalt für die Zukunft durch die Vermeidung von Existenzgefährdungen von Kulturschaffenden und kulturellen Einrichtungen in der Stadt Augsburg.

 

5. In diesen Fällen werden die Zuschüsse an die Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen in der Stadt Augsburg auch im Jahre 2023 grundsätzlich ungekürzt ausgereicht werden.

 

6. Auf die Rückzahlung bereits ausgezahlter, auszuzahlender sowie zweckentsprechend verwendeter Zuschussmittel wird verzichtet, wenn und soweit der ursprüngliche Zuwendungszweck wie dargestellt aufgrund der Corona-Pandemie oder der Energiekrise nicht, wohl aber der neue, oben definierte Zuwendungszweck erreicht werden kann.

 

 

7. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuschussmittel ist in den jeweiligen Verwendungsnachweisen darzustellen. Im Verwendungsnachweis ist auch darzustellen, welche Maßnahmen zur Einsparung von Energie ergriffen worden sind oder warum solche, nicht ergriffen werden konnten.

 

II. Die Verwaltung wird beauftragt, die in Anlage 1 beigefügten Rahmenbedingungen für die Weitergewährung der im Jahre 2023 auszureichenden Zuschüsse zur Anwendung zu bringen.

 

Es besteht Einigkeit, dass die im Haushaltsplan der Stadt Augsburg veranschlagten Zuschüsse für die Kultureinrichtungen mit städtischer Beteiligung (Staatstheater und Kurhaustheater GmbH) unter den in vorstehenden Ziffern 1 bis 7 genannten Voraussetzungen ebenfalls grundsätzlich ungekürzt ausbezahlt werden. Die grundlegenden Gedanken der Rahmenbedingungen sollen so weit wie möglich zur Anwendung kommen.heres ist im Einzelfall zu regeln.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig