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Beschluss
1. Entsprechend des Beschlusses des Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschusses vom 08.07.2019 (BSV/19/03294) wird die Verwaltung beauftragt, die Förderung der Aufnahme von Kurzzeitpflege-Gästen, nach gleichen Grundsätzen wie in den Jahren 2020, 2021 und 2022 auch in den Jahren 2023 und 2024 weiterzuführen.
2. Die erforderlichen Mittel hierfür sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 enthalten (vgl. Anlage 1).
3. Mithin ist der Antrag der SPD/DIE LINKE - die soziale fraktion: „Die kommunale Zusatzförderung der Kurzzeitpflege in der Stadt Augsburg wird weitergeführt“ (Anlage 2) entsprechend der Geschäftsordnung der Augsburger Gremien behandelt.
Abstimmungsergebnis
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