Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH (swa) erhalten die anteilige ÖPNV-Zuweisung 2022 in Höhe von 2.388.261,63 €. Unter Berücksichtigung der erfolgten Abschlagszahlung sind 1.529.534,61 € auszuzahlen.
2. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 915.506 € bei der HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen) für die anteilige Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2022 an die swa bewilligt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 479.577 € durch Mehreinnahmen bei der HSt. 1.79140.1763.00 (Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen), in Höhe von 414.432 € durch avisierte Mehreinnahmen bei der HSt. 1.79140.1713.00 (Förderung des Verkehrs, Sonstige Zuweisungen vom Land) und in Höhe von 21.497 € durch Wenigerausgaben bei der HSt. 1.79140.7161.03 (Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen).
3. Die swa sowie die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV) erhalten die ÖPNV-Soforthilfe 2022 anteilig in Höhe von 241.638,18 € (swa) bzw. 18.151,82 € (AVV).
4. Nach Art. 66 GO werden für die Weiterreichung der ÖPNV-Soforthilfe 2022 überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 241.639 € bei der HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen) bzw. in Höhe von 18.152 € bei der HSt. 1.79140.7161.01 (Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen - gesetzliche oder vertragliche Leist.) bewilligt. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehreinnahmen bei der HSt. 1.79140.1713.00 (Förderung des Verkehrs, Sonstige Zuweisungen vom Land).
Abstimmungsergebnis
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