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Auszug - Interessenbekundungsverfahren und Zuwendungen für den Betrieb von Jugendhäusern (Jugendräume, Jugendheime, Jugendtreffs, Jugendfreizeitstätten, Jugendcafés); Überarbeitung der Kriterien und des Verfahrens  

 
 
Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/08388 Interessenbekundungsverfahren und Zuwendungen für den Betrieb von Jugendhäusern (Jugendräume, Jugendheime, Jugendtreffs, Jugendfreizeitstätten, Jugendcafés); Überarbeitung der Kriterien und des Verfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Für den Betrieb von Jugendfreizeiteinrichtungen, die von der Stadt Augsburg gefördert werden, wird zur Auswahl eines Trägers ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt, das den Auswahlkriterien der Anlage 1 entspricht.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Maßgaben, die sich aus der Auswahl eines Betreibers bzw. einer Betreiberin ergeben, im Rahmen des Erlasses von Zuwendungsbescheiden umzusetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

17

Abstimmung:

einstimmig