Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Für den Betrieb von Jugendfreizeiteinrichtungen, die von der Stadt Augsburg gefördert werden, wird zur Auswahl eines Trägers ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt, das den Auswahlkriterien der Anlage 1 entspricht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Maßgaben, die sich aus der Auswahl eines Betreibers bzw. einer Betreiberin ergeben, im Rahmen des Erlasses von Zuwendungsbescheiden umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
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