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Beschlussempfehlung
1. Die Umsetzung des mit Beschluss vom 22.07.2021 neu definierten zweiten Bauabschnitts der Sanierung der Erhard-Wunderlich-Sporthalle (Kelleranbau für Heizung und Lüftung, Sanitärleitungen im gesamten Gebäude, im Westen der Halle gelegene Sanitärbereiche) mit einem Kostenaufwand von insgesamt 3.093.208 € (bereinigtes netto) wird beschlossen.
2. Zur Finanzierung der dargestellten Kosten stehen bei der HSt. 2.56210.9401.00 VHK 410 (Sanierung Erhard-Wunderlich-Sporthalle) im Jahr 2022 2.247.617 € sowie im Jahr 2023 vorbehaltlich der noch benötigten Gremienbeschlüsse und der Rechtskraft des Doppelhaushaltes 2023/2024 350.300 € zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die fehlenden 495.291 €, ggf. modifiziert, zu den Nachtragshaushalten 2023 und 2024 anzumelden. Hierbei sollen Mittel von folgenden Haushaltsstellen umgeschichtet werden:
Sport- u. Bäderentwicklung 2.55040.9602.00 VHK 601 aus 2023: 100.000 € Sport- u. Bäderentwicklung 2.55040.9602.00 VHK 601 aus 2024: 100.000 €
Sportsanierungstopf 2.56010.9601.00 VHK 001 aus 2023: 100.000 € Sportsanierungstopf 2.56010.9601.00 VHK 001 aus 2024: 100.000 €
Bauunterhalt Einzelmaßnahmen Sporthallen 1.56210.5001.02 aus 2023: 50.000 € Bauunterhalt Einzelmaßnahmen Sport 1.56010.5001.02 aus 2023: 45.291 €
3. Gleichermaßen wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Bau und der Betrieb der hierfür notwendigen technischen Heizungs- und Lüftungsanlagen im Rahmen eines „Wärme-Contractings“ mit den Stadtwerken abgewickelt wird.
4. Die Mittel für das Contracting sind auf der HH-Stelle 1.56210.6381.00 in Höhe von 147.000 € berücksichtigt. Eventuelle Abweichungen bei Vorliegen des endgültigen Vertragsangebots sollen zu den Nachtragshaushalten angemeldet werden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorgaben schnellstmöglich umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
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