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Auszug - Nutzung der Außengastronomieflächen vom 03.10.2022 bis 31.12.2022  

 
 
Allgemeiner Ausschuss
TOP: Ö 2.1
Gremium: Allgemeiner Ausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/08247 Nutzung der Außengastronomieflächen vom 03.10.2022 bis 31.12.2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 7   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Den Augsburger Gastronomiebetrieben wird  - in Verlängerung der in Tenor-Ziffer 4 getroffenen Maßnahme zum Augsburger Stadtsommer 2022 (BSV/22/07276) - bis zum 31.12.2022 weiterhin die Möglichkeit eröffnet, Außenbewirtungsflächen auszudehnen. Eine Ausdehnung der Außenbewirtungsflächen wird von der Verwaltung wohlwollend geprüft und im Einzelfall auf Antrag der Gastronomen genehmigt. Ausgenommen hiervon sind die Außenbewirtungsflächen am Rathausplatz. Die dort bereits vorhandenen Außenbewirtungsflächen bleiben unverändert.

 

r Gastronomien und Kulturveranstaltungen außerhalb des Umgriffs der „Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzender Straße und Plätze“ kommt bis 31.12.2022 eine analoge zeitliche Verlängerung der Gestattung der Außengastronomie sowie eine räumliche Erweiterung der Außengastronomie ebenfalls in Betracht und soll - vorbehaltlich der Umstände des Einzelfalls (Umfeld, räumliche Situation etc.) - wohlwollend gehandhabt werden. Dafür ist ein formloser Antrag erforderlich.

 

2. Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie werden im Jahr 2022 nicht erhoben, dies gilt auch für Werbeanlagen und Warenauslagen.

 

3. Ausschanktheken und Theken für Speisenzubereitung und vergleichbare Zwecke sind im Außenbereich nicht zulässig.

 

4. Über eine über den 31.12.2022 hinausgehende Ausdehnung der Außenbewirtungsflächen wird im Rahmen der Evaluation zum Stadtsommer 2020, 2021 und 2022 entschieden.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig