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Auszug - Satzung der Stadt Augsburg über die Ermittlung und den Nachweis von notwenigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für fahrradbasierte Fahrzeuge; Stellplatzsatzung  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 7.3
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/08019 Satzung der Stadt Augsburg über die Ermittlung und den Nachweis von notwenigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für fahrradbasierte Fahrzeuge; Stellplatzsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 6   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die aktuelle Satzung der Stadt Augsburg über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung - StPIS) vom 18.04.2016 (ABI. 15/16 vom 22.04.2016, S. 97) wird aufgehoben.

 

2. Die neue Satzung der Stadt Augsburg über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge, Abstellplätzen für Fahrräder und fahrradbasierte Fahrzeuge (Stellplatzsatzung - StPIS) wird in der in den Anlagen 1 bis 4 enthaltenen Fassung erlassen, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Stellplatzsatzung auszufertigen und bekannt zu machen.

 

4. In laufenden Bebauungsplanverfahren, für die vor dem 01.06.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst worden ist, werden durch textliche Festsetzungen vor allem für Wohnnutzungen Stellplatzschlüssel entsprechend der Stellplatzsatzung von 2016 vorgesehen.

Gleichermaßen kann bei den städtebaulichen Planungen für die „Wohnbauentwicklung östlich des Siedlerweges und nördlich des Luchsweges“ sowie für die „Wohnbauentwicklung des Freistaates Bayern an der Berliner Allee“ verfahren werden. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit bestehen, in Bebauungsplänen auch künftig aus städtebaulichen Gründen abweichende Festsetzungen zum Stellplatzbedarf zu treffen, insbesondere auf Grundlage von Verkehrsuntersuchungen und Mobilitätskonzepten.

 Diese Vorgehensweise wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

9:4