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Auszug - Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Wegerechtliche Verfahren im Bereich des Bebauungsplans Nr. 662 B (Westlich der Ammannstraße)   

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 10
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/08017 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes;
Wegerechtliche Verfahren im Bereich des Bebauungsplans Nr. 662 B (Westlich der Ammannstraße)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Mobilitäts- und Tiefbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die in der Aufstellung der Stadtbauverwaltung vom 19.07.2022 (Anlage 2) beschriebenen Straßen bzw. Flächen werden gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu öffentlichen Straßen der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung bzw. aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles das Verfahren zur Einziehung der im beiliegenden Lageplan (Anlage 3) türkis dargestellten Flächen der Ortsstraße „Ammannstraße“ (Fl.Nrn. 1700/95, 1700/98 Gem. Lechhausen), der Ortsstraße „rgermeister-Wegele-Straße“ (Fl.Nr. 1695/24 Gem. Lechhausen) sowie des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Feldweg östlich der Mühlhauser Straße“ (Fl.Nrn. 1009/2, 1009/3, 1009/4 Gem. Lechhausen) entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 662 B „Westlich der Ammannstraße“, einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig