Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die in der Aufstellung der Stadtbauverwaltung vom 19.07.2022 (Anlage 2) beschriebenen Straßen bzw. Flächen werden gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu öffentlichen Straßen der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung bzw. aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles das Verfahren zur Einziehung der im beiliegenden Lageplan (Anlage 3) türkis dargestellten Flächen der Ortsstraße „Ammannstraße“ (Fl.Nrn. 1700/95, 1700/98 Gem. Lechhausen), der Ortsstraße „Bürgermeister-Wegele-Straße“ (Fl.Nr. 1695/24 Gem. Lechhausen) sowie des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Feldweg östlich der Mühlhauser Straße“ (Fl.Nrn. 1009/2, 1009/3, 1009/4 Gem. Lechhausen) entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 662 B „Westlich der Ammannstraße“, einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).
Abstimmungsergebnis
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