Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
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Beschluss
1. Der Augsburger Stadtrat bekräftigt das Ziel, die Maximilianstraße verkehrsberuhigter und weitgehend autofrei zu gestalten und im Bereich der nördlichen Maximilianstraße Freiräume für urbane Nutzungen und damit einhergehend eine gesteigerte Aufenthaltsqualität zu schaffen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Verkehrsversuch für eine Fußgängerzone in der Maximilianstraße zwischen dem Herkulesbrunnen und dem Merkurbrunnen vorzubereiten, der im Jahr 2023 starten und etwa 12 Monate andauern soll.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zeitraum der Baumaßnahme der Stadtwerke Augsburg zum Austausch des Gleisdreiecks am Moritzplatz (Ende Juli bis Anfang Oktober 2022) als Versuch für eine temporäre Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums in der nördlichen Maximilianstraße zu nutzen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf den Verkehrsversuch eine umfangreiche Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation zu starten. Besonderes Augenmerk soll hierbei auch auf die Anliegenden, die Gastronomie und Hotellerie sowie den Einzelhandel gelegt werden.
5. Die Sowieso-Maßnahmen aus dem Stadtratsbeschluss zum Stadtsommer 2022 (BSV/22/07276) und insbesondere der Baustein „Teilsperrung der Maximilianstraße“ (TVO-BSV/22/07276-1) bleiben hiervon unberührt.
6. Die gestalterischen Aspekte des bedeutsamen historischen Straßenzuges Maximilianstraße sind bei allen Maßnahmen in besonderem Maße zu berücksichtigen und erfolgen jeweils in enger Abstimmung mit der Bauverwaltung (Stadtplanung, Denkmalschutz) und der Kulturverwaltung.
Der Begriff „autoarm“ wird sowohl in der Begründung, als auch im Titel der Beschlussvorlage in „autofrei“ geändert.
Abstimmungsergebnis
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