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Beschluss
1. Der vom Stadtrat am 31.03.2022 gebilligte Entwurf des BP Nr. 299 vom 10.02.2022 wird in § 8 der textlichen Festsetzungen wie in der Anlage vorgeschlagen geändert. Die Begründung des BP Nr. 299 ist insoweit ebenfalls entsprechend anzupassen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der öffentlichen Auslegung des BP Nr. 299 die entsprechenden Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen, das Fassungsdatum anzupassen und die Auslegung anschließend zeitnah durchzuführen, sofern die weiteren Voraussetzungen wie der notwendige Abschluss des städtebaulichen Vertrages vorliegen.
Abstimmungsergebnis
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